Die Kursbedingungen

der Kids2Music-Stiftung mit Sitz in 74629 Pfedelbach
Vorstand: Cornelia Scheffler

Mit der Teilnahme an einem Kurs nehmen Sie diese Kursbedingungen an. Diese Bedingungen hängen in der Musikschule aus und sind Vertragsbestandteil.

§1) Die Anmeldung

1) Die Anmeldung zum Kurs muss schriftlich per Anmeldeformular im Internet, per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen.

§2) Gebühren

1) Kursgebühren sind pro Kind und werden aus verwaltungstechnischen Gründen zu Kursbeginn per Überweisung erbracht. Die Fälligkeit ist 3 Werktage vor der 1. Kursstunde, Eingang auf unserem Bankkonto.

2) Geschwisterkinder müssen angemeldet werden, wenn sie im Musikkurs dabei sind. Bis zum Ende des 6. Lebensmonats ist dies kostenfrei. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Kursbeginn. Ab dem 7. Lebensmonat wird die Kursgebühr berechnet, diese kann jedoch auf Antrag ermäßigt werden, wenn das Geschwisterkind sich im selben Kurs befindet. Der Antrag kann formlos erfolgen. Die Ermäßigung muss von der Musikschule schriftlich bestätigt werden.

3) Stiftungsbeiträge sind mit den jeweiligen Kurs- oder Unterrichtsgebühren fällig.

4) Es gelten folgende Mahngebühren: 1. Mahnung 5,00 EUR, 2. Mahnung 10,00 EUR, 3. Mahnung erfolgt per Mahnbescheid.

§3) Rücktritt

1) Der Kurs kommt nicht zustande, wenn

i) die Lehrkraft ausfällt und kein Ersatz gestellt werden kann.

ii) der angekündigte Ort nicht mehr zur Verfügung steht.

iii) Fälle eintreten, die von dem Leiter nicht zu verantworten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, siehe §4 Absatz 3.

§4) Ausfälle

1) Kurstermine, die auf Veranlassung des Leiters ausfallen, werden möglichst nachgeholt. Hierzu wird ein Ersatztermin vorgegeben.

2) Grundsätzlich darf ein Kursleiter 2x pro Kalenderjahr, höchstens 1x pro Trimester, einen Kurstermin mit wichtigem Grund ohne Ersatz absagen.

3) Kurstermine, die aufgrund Anordnung (z.B. Pandemie, Epidemie, Endemie) oder höherer Gewalt ausfallen, werden nicht nachgeholt.

4) Für Kurstermine, der auf Veranlassung eines oder der Kursteilnehmer entfällt, besteht kein Anspruch auf Ersatz und keine Rückerstattung der Beiträge.

5) Bei längerer, attestierter Krankheit oder Kuraufenthalt eines Kursteilnehmers können gesonderte Vereinbarungen ohne jeglichen Rechtsanspruch mit der Musikschule getroffen werden.

§5) Kündigung

1) Die zeitlich begrenzten Kurse enden automatisch und können nicht vorzeitig gekündigt werden.

§6) Urheberrechtsschutz

1) Aus urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, während den Kursen / Veranstaltungen zu fotografieren, zu filmen oder den Ton aufzunehmen. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers auf keine Weise vervielfältigt werden, auch nicht auszugsweise.

§7) Haftung

1) Die Haftung beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens des Kursleiters vorliegt. Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt und endet jeweils mit Anfang und Ende der Musikstunde.

2) Die Haftung für Unfallschäden, Sachschäden und sonstige Schäden sowie die Aufsichtspflicht liegt bei Kursterminen mit Begleitperson bei der Begleitperson. Die Begleitpersonen ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, oder aber entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

§8) Gültigkeit

1) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

2) Mit Bekanntgabe dieser Kursbedingungen verlieren alle Vorangegangenen Ihre Gültigkeit

§9) Gerichtsstand

1) Gerichtsstand ist Öhringen

Stand: 15.09.2023